Wir verfügen über die Zulassung bei allen privaten und gesetzlichen Krankenkassen sowie bei den Berufsgenossenschaften.
Die Behandlungskosten übernimmt zum Großteil Ihre Krankenversicherung, einen Anteil hiervon entrichten Sie bei uns zu Beginn der Therapie: Je Heilmittelverordnung 10 € sowie 10 % des Gesamtwertes der erbrachten Leistungen. Die genaue Höhe können Sie gerne vorab bei uns erfragen. Wir bitten Sie höflich die Gebühr zu überweisen. Für chronisch kranke und gesetzlich versicherte Personen besteht die Möglichkeit sich von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen, fragen Sie bitte hierfür bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Wir erbringen Leistungen für gesetzlich Versicherte entsprechend geltender Rahmenverträge der physiotherapeutischen Berufsverbände mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217 a SGB V, siehe Anlage 1: Leistungsbeschreibung
zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie. Die Leistungen und Behandlungszeiten sind vertraglich festgelegt.
HINWEIS: Wenn der überweisende Arzt die Behandlungsverfahren "Physiotherapie" oder "Krankengymnastik" verordnet hat, führen wir grundsätzlich keine Massagen durch. Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Fall an andere Praxen verweisen müssen.